AUS ÜBERZEUGUNG: VEGANE KOSMETIK

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Das Interesse an einem vegetarischen oder veganen Lebensstil ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Laut Umfragen leben ca. 6% Prozent der Gesamtbevölkerung vegetarisch oder vegan. Veganer verzichten auf sämtliche Produkte aus der Tierwelt, auch auf Eier, Milch, Käse und Honig.

Tierprodukte in der Kosmetik

Wer einen Cremetiegel oder einen Lippenstift zur Hand nimmt, denkt nicht automatisch daran, dass Tiere einen Beitrag zu deren Produktion geleistet haben. Tatsache ist jedoch, dass in vielen Hautpflege-, Kosmetik- und Schminkprodukten Bestandteile aus tierischer Herkunft enthalten sind:

  • In knallig roten Lippenstiften kann der Farbstoff E120 (Karmin) enthalten sein, der aus Schildläusen gewonnen wird.
  • Zur Herstellung von Seife wird Talg, Schmalz oder Knochenfett verwendet.
  • In manchen Zahnpflegeprodukten soll tierisches Knochenmehl einen schleifenden Effekt erzeugen.
  • Um Haare gut kämmbar zu machen wird manchen Shampoos und Haarpflegeprodukten Nerzöl beigefügt, ein Nebenprodukt der Pelzherstellung aus Nerzen.
  • Keratin wird aus zermahlenen Hufen, Hörnern und Federn gewonnen und als Zutat in Haarpflegeprodukten verwendet.

Andere in herkömmlichen Kosmetika verwendete Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs sind Bienenwachs, Gelee Royale, Propolis, Honig, Seidenpulver und Wollfett (Lanolin). In rein veganen Produkten dürfen diese Substanzen nicht enthalten sein.
Für Kollagen und Hyaluronsäure, gängige Inhaltsstoffen von Anti Ageing Cremes, die ursprünglich aus Tiergewebe bzw. Hahnenkämmen gewonnen wurden, stehen mittlerweile synthetisch bzw. rein pflanzlich erzeugte Alternativen zur Verfügung.

Gütesiegel hilft beim Einkauf

Orientierung kann das international gültige „V“-Gütesiegel bieten, das zur Kennzeichnung veganer und vegetarischer Produkte und Dienstleistungen dient. Für österreichische Firmen führt die Vegane Gesellschaft Österreich Vergabe und Kontrolle des Labels durch. Für Produkte, die mit dem „V“-Gütesiegel ausgezeichnet werden, müssen sämtliche Inhaltsstoffe und Hilfsstoffe offengelegt werden – sowohl deklarationspflichtige, als auch alle weiteren Zutaten! Tierversuche sind für „V“-Label-Produkte verboten.

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